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Melpomene Ensemble spielen Mozart & Brahms
So., 26. September, 15:00 Uhr
Kaum zu glauben, dass Wolfgang Amadeus Mozarts Klavierquartett in g-moll KV 478 zunächst auf Ablehnung bei Verlegern stieß! Heute zählt es zu den bekanntesten und beliebtesten Kammermusikwerken dieses Genies. Die Entstehungsgeschichte von Brahms Klavierquartett op. 60 trägt starke autobiographische Züge, sie beginnt 1855 und endet 20 Jahre später 1875 mit der Übersendung der Endfassung an Brahms‘ Verleger Simrock. Trotz dieser langen Entstehungsgeschichte sind keine Brüche innerhalb des Werks zu bemerken, und der Verlauf vom tragischen 1. Satz zum befreienden und doch überschatteten Schluss ist von überzeugender musikalischer Logik.
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Näheres zur Veranstaltung
Wichtiger Hinweis:
Ab dem 23. August 2021 gilt die 3G-Regel (Zutritt nur für vollständig geimpfte, genesene oder getestete Personen) für geschlossesene Räumlichkeiten ab einer 7 Tage-Inzidenz von 35.
Mit dem Kartenkauf wird bestätigt, dass in den letzten zwei Wochen kein Aufenthalt in Regionen mit einer hohen Infektionsrate gemäß RKI Karte stattgefunden hat sowie in den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person bestand. Besucherinnen und Besuchern mit Erkältungssymptomen sind vom Besuch ausgeschlossen.
Zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen werden die Kontaktdaten gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Monat aufbewahrt. Die erhobenen Daten werden ausschließlich an die zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben.
Ab dem 23. August 2021 gilt die 3G-Regel (Zutritt nur für vollständig geimpfte, genesene oder getestete Personen) für geschlossesene Räumlichkeiten ab einer 7 Tage-Inzidenz von 35.
Mit dem Kartenkauf wird bestätigt, dass in den letzten zwei Wochen kein Aufenthalt in Regionen mit einer hohen Infektionsrate gemäß RKI Karte stattgefunden hat sowie in den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person bestand. Besucherinnen und Besuchern mit Erkältungssymptomen sind vom Besuch ausgeschlossen.
Zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen werden die Kontaktdaten gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Monat aufbewahrt. Die erhobenen Daten werden ausschließlich an die zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben.